Eventuelle Eigenleistungen

Der Käufer verpflichtet sich vor Beginn der Eigenleistungen den Nachweis der ordnungsgemäßen Meldung an die Bau-Berufsgenossenschaft dem Verkäufer vorzulegen. Ohne diese Anzeige sind aus versicherungstechnischen Gründen Eigenleistungen ausgeschlossen.

Gestaltung:
Um die Einheitlichkeit der Gesamtanlage und der äußeren Gestaltung des Hauses zu wahren, bleibt die Farbgebung, Materialauswahl usw. der Fa. Baustudio GmbH vorbehalten.

Mehrwertsteuer:
Alle Preise in der Baubeschreibung sind einschließlich der gesetzl. Mehrwertsteuer von z. Zt. 19 % angegeben.

Besonderes:
Die hier gemachten Angaben bezüglich Material und Ausführung erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Es gelten in jedem Falle alle einschlägigen Vorschriften wie die DIN, die VOB und ATV der Stand der Technik, die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller, sowie die einschlägigen Bauvorschriften. Ausführungen die gleich- oder höherwertig sind bleiben dem Bauträger vorbehalten.
In den Plänen dargestellte Einrichtungsgegenstände dienen lediglich der graphischen Darstellung und werden vom Bauträger nicht geliefert oder eingebaut, wenn nicht ausdrücklich in der Baubeschreibung erwähnt.
Soweit die Pläne und die Baubeschreibung differieren, hat die Baubeschreibung Vorrang.
Die Wohn- und Nutzflächenangaben in Bauplänen, Prospekten und dergleichen Stellen keine zugesagte Beschaffenheit dar. Evtl. Abweichungen müssen sich aber in den bauüblichen
Toleranzen halten.
Soweit der Käufer Sonderwünsche nicht bei Firma Baustudio GmbH, sondern bei einem Handwerker direkt in Auftrag gibt, ist die vereinbarte Summe an den Handwerker zu bezahlen und die Gewährleistungsfrist direkt mit dem Handwerker zu vereinbaren.
Im Falle von Eigenleistungen wird das Gebäude ohne die vereinbarten Eigenleistungen fertig gestellt und in diesem Zustand dem Erwerber übergeben.

Wärmeschutz:
Die Anforderungen an die aktuell gültige Energieeinsparverordnung und als KfW Effizienzhaus (EnEv) für den gesamten Energieverbrauch des Gebäudes, also Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung und Dämmung werden durch eine integrierte Lösung zwischen Gebäudehülle und Gebäudetechnik erreicht. Dazu erhält jeder Erwerber einen Energiebedarfsausweis.

Reinigung:
Das Bauvorhaben erhält eine Grundreinigung (besenrein) vor Übergabe.
Eine Feinreinigung durch den Erwerber vor dem Einzug erübrigt sich nicht.